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Haftpflicht für Vermieter von Eigentumswohnungen – reicht die private Haftpflicht?

Eigentum versichern und schützen

Dem Bürgerlichen Gesetzbuch nach, ist jeder Immobilieneigentümer für die Verkehrssicherheit seiner Immobilie verantwortlich. Im Falle eines Schadens durch das Gebäude oder durch das Grundstück liegt es an dem Eigentümer nachzuweisen, seiner Sicherungspflicht nachgekommen zu sein.

Die private Haftpflichtversicherung ist ein Must-Have Die meisten Eigentümer von Eigentumswohnungen verlangen von Mietern eine private Haftpflichtversicherung.

Allerdings reicht es nicht aus, wenn nur der Mieter versichert ist. Wohnungseigentümer und Vermieter privater Eigentumswohnungen müssen sich ebenfalls um eine Versicherung bemühen, denn der Vermieter haftet für alle Schäden, die für den Mieter ausgehend von der Mietsache entstehen. Eine private Haftpflichtversicherung ist in diesem Fall eine sinnvolle Lösung.

Was muss man als Eigentümer beachten Besitzer frei stehender Immobilien und Wohnhäuser brauchen eine Gebäudehaftpflichtversicherung. Doch da es in diesem Bereich Unterschiede bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen gibt, gilt das nicht für Vermieter eine Eigentumswohnung. Diese benötigen nämlich eine private Haftpflicht, während sie keine spezielle Wohnungs-Haftpflichtversicherung benötigen.

Sie sollten auf keinen Fall auf eine Versicherung verzichten, weil Sie als Vermieter für alle Schäden am Eigentum des Mieters haften, wenn diese Schäden durch ihre Wohnung entstanden sind. So könnte es passieren, dass Wasser aus der Heizung austritt oder Teile der Deckbekleidung wertvolle Sachen des Mieters beschädigen. Da die Schäden durch ihre Wohnung entstanden sind, müssen Sie für diese Schäden haften.

Genau aus diesem Grund ist die Privathaftpflicht für Eigentümer von Eigentumswohnungen so wichtig. Sie kommt nämlich für Sach- und sogar Körperschäden auf. Die Haftpflichtversicherung muss in einer entsprechenden Höhe abgeschlossen worden sein und die Tätigkeit als Vermieter miteinschließen. Am besten wäre es, diese Tatsachen vor dem Unterzeichnen des Vertrags zu überprüfen.

Ist die private Haftpflichtversicherung ausreichend? Die private Haftpflichtversicherung ist im Grunde völlig ausreichend, egal ob Sie in der Wohnung wohnen oder diese vermieten. Eine spezielle Haftpflichtversicherung brauchen Sie nicht. Wenn Sie sich trotzdem doppelt absichern müssen, können Sie einen haftpflichtversicherten Mieter wählen.

Damit Sie nicht zur Kasse gebeten werden, wenn beispielsweise gesundheitliche oder monetäre Schäden in Verbindung mit ihrer Wohnung entstehen, ist die Höhe der Decksumme Ihrer Haftpflichtversicherung ein sehr wichtiger Punkt. Auch wenn Schäden durch das Verschulden des Mieters entstehen, beispielsweise im Falle eines Brandes durch eine unbeaufsichtigte Zigarette, könnten Sie als Eigentümer der Wohnung haften. Also immer aufpassen, dass die Höhe der Deckungssumme ausreichend ist.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein? Viele Vermieter fragen sich, ob eine Haftpflichtversicherung wirklich notwendig ist. Tatsächlich könnten Wohnungsschäden und Schäden am Eigentum der Mieter, die mit Ihrer Wohnung in Verbindung gebracht werden können, Ihren finanziellen Ruin bedeuten.

Um einem solchen unnötigen Risiko aus dem Weg zu gehen, sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Wie bereits erwähnt, ist die Höhe der Deckungssumme äußerst wichtig. Bei Vermietungen sollte die Summe nicht unter 2 Millionen Euro legen.

Vergessen Sie nicht, die Ausschlusskriterien vor dem Unterzeichnen des Vertrags zu überprüfen. Das betrifft spezielle Angelegenheiten – beispielsweise ob der verursachte Schaden durch Dritte gedeckt werden. Da Sie als privater Vermieter keine Zusatzversicherung benötigen, muss der Leistungsumfang Ihrer privaten Haftpflichtversicherung im Schadenfall ausreichen. Informieren Sie sich auch darüber im Vorfeld.

Fazit Besitzer einer Eigentumswohnung sollten sich unbedingt um eine vertrauenswürdige Absicherung bemühen – vor allem wenn sich die Eigentumswohnung nicht mehr in der eigenen Obhut befindet bzw. vermietet wird. Als Besitzer einer Eigentumswohnung haften Sie für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück Dritten entstehen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier unter Haftpflicht Wohnung.

Die gemeinsam abgeschlossene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie nur, wenn es um das Gemeinschaftseigentum geht. Das gilt also nur für Fälle, wenn die Schäden durch das gemeinsame Grundstück bzw. Einrichtungen des Gebäudes entstanden sind und nicht etwa durch Ihre Eigentumswohnung. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung so wichtig.

Durch eine private Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor Schadenrisiken im Alltag und verhindern einen eventuellen finanziellen Ruin.

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