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Treppenlift – Zuschuss durch die Krankenkasse

Dank einer riesigen Werbekampagne in Rundfunk und Fernsehen sind Treppenlifte in aller Munde. Ein Zeichen für steigenden Absatz ist das noch lange nicht, doch angesichts des demographischen Wandels werden immer mehr Menschen langfristig an körperlichen Einschränkungen leiden und daher auch einen Treppenlift gebrauchen können. Treppenlifte sind technische Geräte, die am Treppengeländer oder zumindest im Treppenhaus montiert werden, woraufhin eine bedürftige Person den Treppenlift in Anspruch nehmen kann, um sicher ans andere Ende der Treppe zu gelangen.

Nicht jeder kann sich jedoch einen Treppenlift ohne weiteres leisten. Daher gibt es den sogenannten Treppenlift Zuschuss, also finanzielle Mittel, die von den gesetzlichen Pflegekassen allen Bedürftigen zur Verfügung gestellt werden, damit sich diese ohne zweifelnde Gedanken einen Treppenlift zulegen können, der ihre Lebensqualität nachhaltig verbessert. Man muss sich dazu nur vorstellen, wie es wäre, wenn man die Treppen in seinem eigenen Haus nicht mehr laufen kann – es wäre ein erheblicher Einschnitt im alltäglichen Leben.

Zuschuss zum Treppenlift in jeder Pflegestufe möglich

Froh kann man also sein, Teil des Sozialstaates in Deutschland zu sein, der es jedem ermöglicht, eine Bezuschussung zu erhalten, sofern der Anspruch gestellt wird und ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen werden kann. Diesen kann der Versicherte erbringen, indem er das Vorliegen einer Pflegestufe beweist. Bei Pflegestufe 1, 2 oder 3 kann mit einem Treppenlift Zuschuss gerechnet werden, der maximal 2557 Euro beträgt.

Zwar wird dieser Wert dauerhaft angepasst, generell liegt er allerdings im Bereich von 2000 bis 3000 Euro. Auf diesem Niveau liegen auch die Geldbeträge, die man an Treppenlifthändler und Monteur entrichten muss, damit man das Treppenliftmodell im eigenen Haus installieren darf. Vorzugsweise sollte das ein Monteur übernehmen, denn dieser weiß genauestens, wie der Treppenlift zu verschrauben ist, damit später kein Sicherheitsrisiko mehr besteht.

Es ist also wichtig, dass man in eine Treppenlift Pflegestufe eingeordnet wurde, andernfalls ist eine Bezuschussung durch die Pflegekasse nicht möglich. Nicht immer reicht der ausgezahlte Betrag, um den kompletten Kauf des Treppenlifts zu finanzieren, weswegen der Käufer durchaus darauf achten sollte, einen möglichst günstigen Treppenlift zu erwerben, um am Ende nicht auf seinen verbleibenden Kosten sitzenzubleiben. Hilfreich ist zum Beispiel der Erwerb eines gebrauchten Treppenlifts, da gebrauchte Treppenlifte neuwertigen Modellen in nichts nachstehen, jedoch deutlich günstiger beim Kauf sind.

Neben der Frage, ob überhaupt ein Treppenlift gekauft werden soll, spielt also die Thematik eine Rolle, wie der Treppenlift finanziert wird und welchen Treppenlift man angesichts der Kosten wählt. Zwischen den einzelnen Modellklassen (Hublift, Hängelift, Sitzlift, Plattformlift, Rollstuhllift) gibt es nämlich ebenfalls preisliche Unterschiede, ebenso wie zwischen den Kosten, die man für die Monteure aufzubringen hat, die dafür Sorge tragen, dass der Treppenlift sattelfest im Treppenhaus installiert ist, um Stürze zu vermeiden.

All das kann man sich auch leisten, sofern man sich um die Finanzierung des Treppenlifts gewissenhaft kümmert. Ein Treppenlift Zuschuss ist keineswegs außergewöhnlich, lediglich musst der Treppenlift Krankenkasse bewiesen werden, dass der Bedarf auch wirklich vorliegt. Andernfalls vermuten diese Versicherungsbetrug und zahlen den Betrag nicht aus.

Wer allerdings in eine Treppenlift Pflegestufe eingestuft wurde, kann sich einer Bezuschussung durch die gesetzlichen Pflegekassen im Grunde sicher sein, nur selten wird dann eine Auszahlung verweigert. Folglich kann sich jeder Bedürftige einen Treppenlift leisten, wenn er sich ausreichend darum sorgt und Finanzierungspartner wie die gesetzlichen Pflegeversicherungen mit ins Boot holt.

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